Praktikumsordnung
 
Praktikum zur Vorlesung Technische Grundlagen der Informatik
Prof. Dr. A. Bode

 

Praktikum Technische Grundlagen der Informatik

Praktikumsdurchführung ab SS 2001

Inhalt:

Grundsätzliches

Durchführungsmodus

Praktikumsordnung


Grundsätzliches:

Diese Praktikumsordnung soll einen ordnungsgemäßen Ablauf des Praktikums zur Vorlesung "Technische Grundlagen der Informatik (TGI-Praktikum) garantieren. Sie ist nicht Bestandteil der Prüfungsordnung und gibt auch keine Hinweise auf den fachlichen Inhalt des Praktikums

Das TGI-Praktikum wird in Form von Projekten durchgeführt. Für jedes Projekt werden den einzelnen Gruppen Projektbetreuer zugeordnet. Eine Gruppe besteht hierbei aus drei Personen. Die Auswahl der Projektbetreuer erfolgt durch den Lehrstuhl für Rechnertechnik und Rechnerorganisation.


Durchführungsmodus

Jedes Projekt ist zu analysieren und die daraus resultierenden Aufgaben in einem Pflichtenheft festzuhalten. Dieses Pflichtenheft ist dem jeweiligen Projektbetreuer als erstes vorzulegen. Aufgrund des Pflichtenheftes wird in Absprache mit dem Projektbetreuer beschlossen, ob die vorgeschlagene Lösung durchführbar ist oder ob Änderungen vorzunehmen sind.

Nach der Akzeptanz des Pflichtenheftes ist eine genaue Spezifikation zu erstellen. Anhand dieser Spezifikation wird die Realisierung vorgenommen.

Inhalt und Umfang der Realisierung bestimmt der Projektbetreuer anhand der gegebenen Aufgabe.

Die Abarbeitung eines Projekts beinhaltet somit folgende Punkte:

    Erstellung eines Pflichtenheftes und einer Spezifikation, die beide durch den Projektbetreuer zu genehmigen sind.
    Realisierung der Lösung, die durch den Projektbetreuer abzunehmen ist.
    Erstellung einer Ausarbeitung in HTML, für die eine Person der Gruppe die Verantwortung übernimmt.
    Darstellung des Projekts durch eine Person in Form eines Kurzvortrages von maximal 15 Minuten Dauer.

Die einzelnen Aufgaben werden wie folgt aufgeteilt:

Jedes Mitglied der Gruppe sollte an der Lösung beteiligt sein. Für folgende Bereiche ist jeweils eine Person zu bestimmen:

Projektmanager

Der Projektmanager organisiert Treffen und Termine, erstellt Besprechungsprotokolle, garantiert die Einhaltung der Termine und hält einen Abschlußvortrag von ca. 10 Minuten über den Projektverlauf.

Aus diesen Unterlagen ist eindeutig hervorzugehen, wie das Projekt abgewickelt wurde, beinhaltend alle negativen und positiven Ereignisse, Die Form ist zunächst frei wählbar, sollte aber klar und übersichtlich sein.

Abschlußvortrag

Zu jedem Projekt ist ein Abschlußvortrag zu halten. Der Inhalt sollte, soweit nicht vom Projektbetreuer anderst gewünscht, vor allem die Realisierung und den Weg, warum gerade diese Lösung gewählt wurde, präsentieren. Für die Präsentation stehen jeweils Overheadprojektor und Beamer zur Verfügung.

Bei manchen Projekten wünschte der Projektbetreuer auch eine Vorführung der Lösung. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Projektbetreuer ab.

Ausarbeitung, Dokumentation

Hier ist der Werdegang der Lösung und die Lösung zu dokumentieren. Auch hier gibt es unterschiedliche Aspekte bei den jeweiligen Projekten, so daß auch hier eine Absprache mit dem Projektbetreuer erfolgen sollte. Dies gilt ebenso, ob die Ausarbeitung als WEB-File (z.B. HTML) oder in schriftlicher Form abgegeben werden soll.


Praktikumsordnung:

Für einen reibungslosen Ablauf sind folgende Punkte einzuhalten:

  1. Allgemeines
    1. 1.1   Jeder Gruppe werden zwei Projekte mit dem jeweiligen Projektbetreuer zugeteilt.

      1.2   Nach der Zuteilung einigt sich die Gruppe personell auf die drei Aufgaben:

        Projektmanagement

        Dokumentation

        Präsentation

      1.3   Nach dieser Zuteilung setzt sich der Projektmanager einer Gruppen per e-mail mit dem Projektbetreuer zwecks zeitlichem Ablauf in Verbindung.

      1.4   Die Gruppenmitglieder haben nachzuweisen, daß sie sich um die Integration aller Gruppenmitglieder bemüht haben. Sollten dennoch Gruppen mit weniger als drei Personen zustande kommen, so gelten die Ausnahmeordnungen unter den Punkten 4.2 und 4.3.

      1.5   Der Ablauf des Projekts wird auf Laufkarten durch die Projektbetreuer dokumentiert. Die Laufkarten sind am Ende der Praktikumsperiode in der TGI-Verwaltung abzu-geben.

      1.6   Das Praktikum wird mit einem benoteten Schein abgeschlossen.

      1.7   Alle allgemeinen Termine werden im Netz auf der TGI-Homepage (derzeit "wwwtgi.informatik.tu-muenchen.de") bekanntgegeben.

      1.8   Jede Person erstellt eine Ausarbeitung, hält einen Vortrag über das Projekt oder fungiert als Projektmanager. Es müssen zwei der drei Möglichkeiten erfolgreich abgeschlossen werden, um einen Schein zu erhalten. Hierbei dürfen die beiden Funktionen nicht aus dem gleichen Projektbereich sein.

      1.9   Wird eine Leistung nicht erbracht, so wird hierfür die Note 5,0 eingetragen.

  2. Notenbildung
  3. Es werden nur Studenten (Studentinnen) benotet, die Punkt 1.8 erfüllt haben.

      2.1   Die Projektbetreuer bewerten die Ergebnisse in Bewertungsbögen nach den dort aufgeführten Kriterien.

      2.2   Aus diesen Bewertungsbögen ergeben sich folgende Einzelnoten

        eine Note für den Vortrag
        eine Note für die Ausarbeitung
        eine Note für die Mitarbeit

      2.3   Die Gesamtnote ergibt sich aus folgender Wichtung der Einzelnoten:
        Vortragsnote: zweifach
        Ausarbeitungsnote: zweifach
        Mitarbeitsnote: einfach
        Gesamtnote: Summe der gewichteten Noten geteilt durch fünf

  4. Sonderfälle
    1. 3.1   Jeder Student erhält das Recht, zweimal am Praktikum teilzunehmen.
      Erhält er in beiden Fällen den Schein nicht, so kann in einer mündlichen Prüfung der Nachweis zur Erlangung des Scheins erbracht werden.
      Ausnahmen hiervon können nur in begründeten Fällen durch Prof. Bode genehmigt werden. Hierfür ist ein Antrag in der TGI-Verwaltung einzureichen.

      3.2   Sollte eine Gruppe nur aus zwei Personen bestehen, so sind je Person eine Ausarbeitung abzugeben und ein Vortrag zu halten.

      3.3   Sollte von einer Gruppe nur eine Person übrigbleiben, und dies aus Gründen, die die Person nicht zu vertreten hat, so werden dieser zwei Möglichkeiten angeboten:

      Entweder    die Person bearbeitet zwei Projekte, hält einen Vortrag und gibt eine Ausarbeitung ab

      Oder          die Person kann sich für das nächste Semester wiederholt einschreiben. Das Praktikum gilt in diesem Fall als nicht besucht.

      3.4   Das Praktikum ist innerhalb eines Jahres abzuschließen. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt das Praktikum als nicht bestanden. Ausnahmen hiervon sind vorher genehmigen zu lassen.

  5. Sonstiges
    1. In allen anderen Fällen erhält der (die) Student(in) den Schein nicht.

      Sollte nach Meinung des Studenten bzw. der Studentin ein Härtefall vorliegen, so kann er bzw. sie dies in der TGI-Verwaltung melden und einen entsprechenden Antrag stellen, der durch Prof. Bode entschieden wird.

       

 
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