Praktikum zur Vorlesung Technische Grundlagen der
Informatik
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Praktikum Technische Grundlagen der InformatikPraktikumsdurchführung ab SS 2001Inhalt:Grundsätzliches Durchführungsmodus Praktikumsordnung Grundsätzliches:Diese Praktikumsordnung soll einen ordnungsgemäßen Ablauf des Praktikums zur Vorlesung "Technische Grundlagen der Informatik (TGI-Praktikum) garantieren. Sie ist nicht Bestandteil der Prüfungsordnung und gibt auch keine Hinweise auf den fachlichen Inhalt des Praktikums Das TGI-Praktikum wird in Form von Projekten durchgeführt. Für jedes Projekt werden den einzelnen Gruppen Projektbetreuer zugeordnet. Eine Gruppe besteht hierbei aus drei Personen. Die Auswahl der Projektbetreuer erfolgt durch den Lehrstuhl für Rechnertechnik und Rechnerorganisation. DurchführungsmodusJedes Projekt ist zu analysieren und die daraus resultierenden Aufgaben in einem Pflichtenheft festzuhalten. Dieses Pflichtenheft ist dem jeweiligen Projektbetreuer als erstes vorzulegen. Aufgrund des Pflichtenheftes wird in Absprache mit dem Projektbetreuer beschlossen, ob die vorgeschlagene Lösung durchführbar ist oder ob Änderungen vorzunehmen sind. Nach der Akzeptanz des Pflichtenheftes ist eine genaue Spezifikation zu erstellen. Anhand dieser Spezifikation wird die Realisierung vorgenommen. Inhalt und Umfang der Realisierung bestimmt der Projektbetreuer anhand der gegebenen Aufgabe. Die Abarbeitung eines Projekts beinhaltet somit folgende Punkte: Die einzelnen Aufgaben werden wie folgt aufgeteilt: Jedes Mitglied der Gruppe sollte an der Lösung beteiligt sein. Für folgende Bereiche ist jeweils eine Person zu bestimmen: Projektmanager Der Projektmanager organisiert Treffen und Termine, erstellt Besprechungsprotokolle, garantiert die Einhaltung der Termine und hält einen Abschlußvortrag von ca. 10 Minuten über den Projektverlauf. Aus diesen Unterlagen ist eindeutig hervorzugehen, wie das Projekt abgewickelt wurde, beinhaltend alle negativen und positiven Ereignisse, Die Form ist zunächst frei wählbar, sollte aber klar und übersichtlich sein. Abschlußvortrag Zu jedem Projekt ist ein Abschlußvortrag zu halten. Der Inhalt sollte, soweit nicht vom Projektbetreuer anderst gewünscht, vor allem die Realisierung und den Weg, warum gerade diese Lösung gewählt wurde, präsentieren. Für die Präsentation stehen jeweils Overheadprojektor und Beamer zur Verfügung. Bei manchen Projekten wünschte der Projektbetreuer auch eine Vorführung der Lösung. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Projektbetreuer ab. Ausarbeitung, Dokumentation Hier ist der Werdegang der Lösung und die Lösung zu dokumentieren. Auch hier gibt es unterschiedliche Aspekte bei den jeweiligen Projekten, so daß auch hier eine Absprache mit dem Projektbetreuer erfolgen sollte. Dies gilt ebenso, ob die Ausarbeitung als WEB-File (z.B. HTML) oder in schriftlicher Form abgegeben werden soll. Praktikumsordnung:Für einen reibungslosen Ablauf sind folgende Punkte einzuhalten:
Es werden nur Studenten (Studentinnen) benotet, die Punkt 1.8 erfüllt haben.
2.2 Aus diesen Bewertungsbögen ergeben sich folgende Einzelnoten
Erhält er in beiden Fällen den Schein nicht, so kann in einer mündlichen Prüfung der Nachweis zur Erlangung des Scheins erbracht werden. Ausnahmen hiervon können nur in begründeten Fällen durch Prof. Bode genehmigt werden. Hierfür ist ein Antrag in der TGI-Verwaltung einzureichen. 3.2 Sollte eine Gruppe nur aus zwei Personen bestehen, so sind je Person eine Ausarbeitung abzugeben und ein Vortrag zu halten. 3.3 Sollte von einer Gruppe nur eine Person übrigbleiben, und dies aus Gründen, die die Person nicht zu vertreten hat, so werden dieser zwei Möglichkeiten angeboten: Entweder die Person bearbeitet zwei Projekte, hält einen Vortrag und gibt eine Ausarbeitung ab Oder die Person kann sich für das nächste Semester wiederholt einschreiben. Das Praktikum gilt in diesem Fall als nicht besucht. 3.4 Das Praktikum ist innerhalb eines Jahres abzuschließen. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt das Praktikum als nicht bestanden. Ausnahmen hiervon sind vorher genehmigen zu lassen.
Sollte nach Meinung des Studenten bzw. der Studentin ein Härtefall vorliegen, so kann er bzw. sie dies in der TGI-Verwaltung melden und einen entsprechenden Antrag stellen, der durch Prof. Bode entschieden wird.
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